Sie haben einen unverschuldeten Verkehrsunfall erlitten?
Übersenden Sie uns Ihre Daten, eine genaue Unfallschilderung samt Skizze und die Ihnen bereits vorliegenden Unterlagen, wie z.B. die polizeiliche Unfallaufnahme, Gutachten, Fotos, etc. Wir melden uns bei Ihnen und vertreten Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegenüber dem Kfz-Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers!
Das Oberlandesgericht Frankfurt stellte bereits mit Urteil vom 01.12.2014 zum dortigen Az. 22 U 171/13 so treffend fest: „Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u. ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“
Die Rechtsanwaltskanzlei Frank W. Engelbracht aus Berlin ist eine auf Verkehrsrecht spezialisierte, bundesweit tätige Rechtsanwalts- und Fachanwaltskanzlei. Wir greifen auf die Erfahrung aus über 4.000 Fällen zurück. Die Kfz-Haftpflichtversicherer kürzen oft völlig willkürlich Ihre Ersatzansprüche oder zahlen Ihnen viel zu geringe Beträge aus. Wir kennen sämtliche Tricks der Versicherer, aber vor allem kennen wie die geltende Rechtsprechung!
Zu unserem Tagesgeschäft gehören die Vertretung und Verteidigung unserer Mandanten
- bei der Regulierung von Verkehrsunfällen und der Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegenüber der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers
- auf Schadenersatz, Schmerzensgeld, Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten, Unfallkostenpauschale, etc.
- in Bußgeldverfahren und Verkehrsordnungswidrigkeiten
- wegen Geschwindigkeitsverstoß, Rotlichtverstoß, Abstandsverstoß, Handyverstoß, Alkoholverstoß, Unfallverursachung, etc.
- Verkehrsstrafverfahren
- wegen fahrlässiger Körperverletzung, Unfallflucht, Trunkenheit im Verkehr, Nötigung, Straßenverkehrsgefährdung, etc.
Es kommt es häufig vor, dass sich der Kfz-Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers schon ein oder zwei Tage nach dem Unfall telefonisch bei Ihnen meldet und Ihnen eine schnelle Regulierung in Aussicht stellt.
Er bietet Ihnen dann in der Regel an, entweder kostenfrei einen Gutachter vorbeizuschicken oder Ihr Fahrzeug in einer seiner Vertragswerkstätten reparieren zu lassen.
Was sich für Sie zunächst gut anhören mag, geschieht jedoch allein aus Eigennutz des Versicherers. Dieser wird Sie nämlich ganz sicher nicht über sämtliche Ihrer Ansprüche aufklären und möchte damit verhindern, dass Sie sich zuvor fachanwaltlich beraten lassen.
Nehmen Sie sich zu Herzen, was schon das Oberlandesgericht Frankfurt feststellte
Kontaktieren Sie uns deshalb frühzeitig (am besten bevor Sie Kontakt zum gegnerischen Versicherer haben oder sogar mit diesem verhandeln)!
Wir freuen uns darauf, Ihnen helfen zu dürfen.
Ihr Rechtsanwalt Frank W. Engelbracht, Fachanwalt für Verkehrsrecht Berlin